Wir erbringen unsere Dienstleistungen im Bereich der Brandschutz- und Sicherheitslösungen über ein globales Netzwerk von mehr als 12.000 spezialisierten Mitarbeitenden, in über 200 Standorten und mit mehr als 20 Leitstellen weltweit, die rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr einen maßgeschneiderten Service mit Expertise bieten.

Allgemeine Bedingungen für Miete und Verkauf

1. Anwendungsbereich – Vertragsbildung

Die vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Mietbedingungen (die “AVMB”) gelten für alle Produkte und Zubehörteile (die “Produkte”) sowie für alle Dienstleistungen, insbesondere Installation, Instandhaltung und Instandsetzung (die “Dienstleistungen”), die durch Chubb Sicli, ihre Erfüllungsgehilfen oder Vertreter (“Chubb Sicli”) an den Kunden (der “Kunde”) vermietet oder verkauft werden.

Diese AVMB sowie eventuelle spezifische Bedingungen, die in dem durch den Kunden angenommenen Angebot oder in dem durch die Parteien unterzeichneten Vertrag enthalten sind, bilden zusammen mit allen anderen Dokumenten, auf die im Angebot oder im Vertrag gegebenenfalls ausdrücklich Bezug genommen wird, die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien (der “Vertrag”).

Alle sonstigen durch den Kunden gegebenenfalls unterbreiteten gegenteiligen und/oder abweichenden Bestimmungen und Konditionen sowie jegliche mündlichen und/oder schriftlichen Mitteilungen zwischen den Parteien, die nicht ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen wurden, werden durch den Vertrag vollumfänglich aufgehoben und ersetzt. In Ermangelung gegenteiliger Bestimmungen werden Angebote, Dokumentationen, Kataloge und Kostenvoranschläge durch Chubb Sicli nur zu Informationszwecken bereitgestellt. Die Unterzeichnung des an Chubb Sicli zurückgeschickten Vertrages impliziert die endgültige Annahme des Vertrages durch den Kunden. Die Unterzeichnung des Vertrages und/oder jedwede Bestätigung oder Erfüllung des Vertrages implizieren, dass der Kunde die vorliegenden AVMB zur Kenntnis genommen und ausdrücklich angenommen hat. Änderungen in Bezug auf den Vertrag sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung von Chubb Sicli für Chubb Sicli verbindlich. Für den Fall, dass Chubb Sicli ein Recht nicht wahrnimmt, impliziert dies keinen Verzicht auf das betreffende Recht. Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsdokumenten erhalten die konkreten Angebotsbedingungen bzw. Vertragsbestimmungen Vorrang vor den Bestimmungen der vorliegenden AVMB.

2. Verkauf

2.1 – Begriffserklärung

Der Begriff “Verkauf” umfasst jedweden Verkauf von Produkten und Dienstleistungen.

2.2 – Preis

Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken exklusive MwSt. Die gesetzlichen Abgaben wie die Mehrwertsteuer (MwSt.) werden dem Kunden mit dem zum Fakturierungszeitpunkt geltenden Satz in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist es untersagt, Beträge von der Rechnungssumme abzuziehen. Jegliche Steuern, Transport-, Verpackungs-, Versicherungs-, Lagerungs-, Wartungs- und ähnliche Kosten, welche in direktem Bezug zum Vertrag stehen, werden ausschliesslich vom Kunden getragen.
Darüber hinaus können zusätzliche Gebühren und Kosten in Rechnung gestellt werden, die 1) durch eine Epidemie oder Pandemie oder 2) durch ein Ereignis ausserhalb der Kontrolle von Chubb Sicli verursacht werden, wie z.B., aber nicht beschränkt auf Gesetzes- oder Regulierungsänderungen, Regierungsmassnahmen, Änderungen der Gesundheits-, Sicherheits- oder Umweltanforderungen, Änderungen oder neue Anforderungen für Lizenzen oder Genehmigungen, Embargos, Terroranschläge, Kriege usw.

2.3 – Wartung und Reparatur

Leistungen werden von Chubb Sicli auf Anfrage des Kunden unter Befolgung der Richtlinien der VKF und der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen erbracht. Die Kosten für diese Leistungen werden bei Vertragsschluss schriftlich festgelegt.

Der Kunde ist verpflichtet, die Arbeit der Mitarbeiter von Chubb Sicli zu erleichtern, indem er ihnen den Zugang und die Informationen zur Verfügung stellt, die sie benötigen, um ihre Arbeit unter guten Sicherheitsbedingungen auszuführen. Chubb Sicli kann sich weigern, tätig zu werden, wenn Verstösse gegen geltende Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, die ein Risiko für die Sicherheit der Mitarbeiter von Chubb Sicli darstellen, festgestellt und durch den Kunden nicht abgestellt werden.

Kosten im Zusammenhang mit einer Verlängerung der Dauer der Arbeiten aufgrund von Verzögerungen, Unterbrechungen, Terminverschiebungen, der Nichtverfügbarkeit des Arbeitsbereichs oder der Aussetzung der Dienstleistungen aus beliebigen Gründen, die sich der Kontrolle von Chubb Sicli entziehen und nicht in einem gemeinsamen Zeitplan für die Ausführung der Arbeiten vorgesehen sind, können zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Jegliche Schäden an den Anlagen und Ausrüstungen von Chubb Sicli während der Dauer der Aussetzung der Arbeiten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

2.4 – Vergabe von Unteraufträgen

Falls keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, hat Chubb Sicli das Recht, einen Teil bzw. die Gesamtheit der Dienstleistungen an einen Subunternehmer eigener Wahl zu übertragen.

3. Miete

3.1 – Lieferung der Produkte

Lieferung, Transport und Installierung der Produkte sowie deren Rücknahme sind nicht im Mietpreis einbegriffen. Diese Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.2 – Eigentum der Produkte

Die Produkte sind Eigentum von Chubb Sicli und dürfen weder vom Kunden noch von Dritten verpfändet, abgetreten oder untervermietet werden. Es dürfen auch keine oberflächlichen oder substanziellen Veränderungen angebracht werden.

3.3 – Benutzung und Unterhalt der Produkte

1. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vertragsgemäss gelieferten Produkte mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln. Die Haftung geht mit der Annahme der Produkte auf ihn über.

2. Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte entsprechend ihrer Bestimmung und im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung zu benutzen.

3. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen, Kontrollen und Wartung der Produkte nur durch Chubb Sicli durchführen zu lassen, welche diese Leistung gemäss den Richtlinien der VKF und der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen erbringt.

3.4 – Miete

1. Der Kunde zahlt die im Vertrag vereinbarte Miete an Chubb Sicli.

2. Die Miete beinhaltet keine zusätzlichen Leistungen, welche nicht im Vertrag beschrieben wurden.

3. Die vertraglich vereinbarte Miete kann bei jeder Fälligkeit von Chubb Sicli gemäss der Entwicklung des Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) angepasst werden.

4. Die im Vertrag vereinbarte Miete kann auch bei jeder Fälligkeit von Chubb Sicli entsprechend dem Marktpreis angepasst werden. In diesem Fall informiert Chubb Sicli den Kunden mindestens drei Monate im Voraus.

5. Die Rechnungen werden dem Kunden jährlich mit der Vertragsreferenz zugestellt.

6. Bei Nichteinhaltung einer der Zahlungsfristen seitens des Kunden kann Chubb Sicli den Vertrag jederzeit auflösen.

7. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung seitens des Kunden hat dieser Chubb Sicli eine Entschädigung gemäss den vertraglich festgelegten Bestimmungen zu zahlen.

3.5 – Haftung und Versicherung

1. Die Haftung für die Produkte obliegt, von der Annahme bis zur Rückgabe, dem Kunden. Der Kunde übernimmt die volle Haftung für die Produkte bei deren Annahme und haftet allein, für alle an dem und durch das Produkt verursachten Schäden. Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte sauber und in einwandfreiem Zustand (Aussehen und Funktion) zurückzugeben.

2. Fehlende oder beschädigte Produkte werden, unabhängig vom Grund, auf Kosten des Kunden repariert oder ersetzt. Der Kunde ist verpflichtet, Chubb Sicli über jeden Produktschaden zu informieren.

3. Nach jeder Gerätebenutzung muss der Kunde Chubb Sicli eine detaillierte Meldung erstatten. Die Reparatur des Produkts wird von Chubb Sicli zulasten des Kunden durchgeführt.

4. Der Kunde verpflichtet sich einerseits, die Haftung für die Produkte während des gesamten Zeitraums von der Annahme bis zur Rückgabe zu übernehmen und sie zu versichern, und andererseits, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, welche die Produkte bei Verlust, Diebstahl und Beschädigung, unabhängig von deren Ursache oder Art, deckt.

5. Die Produkte müssen zum Wiederbeschaffungswert im Neuzustand versichert werden.

6. Sollten Produkte nach Ansicht von Chubb Sicli mittels einer Reparatur nicht mehr in den Zustand versetzt werden können, in dem sie zur Verfügung gestellt wurden, wird Chubb Sicli die beschädigten Produkte zum Neupreis zuzüglich Anfahrtskosten verrechnen.

4. Dauer

Die Dauer der Miete oder Dienstleistung ist im Vertrag festgelegt. Wird der Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Fälligkeit per Einschreiben mit Empfangsbestätigung gekündigt, gilt er jeweils als stillschweigend für ein (1) weiteres Jahr verlängert.

5. Zahlungsbedingungen

1. Rechnungen sind vom Kunden innert 30 Tagen ab Ausstellungsdatum der Rechnung zu zahlen. Zwischen den Parteien nicht vereinbarte Nachlässe werden nicht akzeptiert.

2. Ab dem Fälligkeitsdatum ist Chubb Sicli berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von 15 Franken in Rechnung zu stellen.

3. Geht bei Chubb Sicli innert 10 Tagen ab Erhalt der Rechnung keine schriftliche Reklamation ein, gilt der gesamte Inhalt der Rechnung als vom Kunden akzeptiert.

6. Garantie

In Ermangelung gegenteiliger Vertragsbestimmungen wird dem Kunden eine vertragliche Garantie von 12 Monaten erteilt, gerechnet ab der Lieferung oder Installation des Produkts. Die durch Chubb Sicli erteilte Garantie kann jedoch nicht über die durch den Hersteller des Produkts erteilte Garantie hinausgehen.

Diese Garantie ist auf die Instandsetzung oder, im Ermessen von Chubb Sicli, den Austausch von Produkten oder Teilen beschränkt, die durch Chubb Sicli als defekt anerkannt wurden, unter Ausschluss jeglicher Ansprüche aufgrund von Schäden oder Verlusten. Ein Austausch defekter Teile hat keine Verlängerung der Garantiefrist zur Folge.

Jedwede Garantie wird ausgeschlossen:

a. wenn die Funktionsstörung auf einen Eingriff durch den Kunden oder eine Drittpartei, die durch Chubb Sicli nicht zugelassen wurde, zurückzuführen ist, Fälle von Software-Piraterie eingeschlossen;

b. wenn die Funktionsstörung auf üblichen Verschleiss des Produkts, Fahrlässigkeit, mangelnde Beaufsichtigung, Instandhaltung oder Wartung oder auf einen Schadensfall zurückzuführen ist;

c. wenn das Produkt nicht ausreichend gegen Stösse, Stürze, Witterungsunbilden, Blitzschlag, Frost, Beschädigungen und Missbrauch jedweder Art, Zweckentfremdung, übermässige Beanspruchung, böswillige Absicht oder jegliche sonstigen Fälle von höherer Gewalt geschützt wurde;

d. wenn Anweisungen in Bezug auf die Installation, den Anschluss, die Inbetriebnahme, die Wartung oder den Betrieb des Produkts nicht oder nicht umfassend eingehalten wurden.

Die Garantie erlischt, wenn der Kunde oder Dritte ohne schriftliche Einwilligung von Chubb Sicli Eingriffe, Änderungen, Reparaturen oder andere Wartungsarbeiten an den gelieferten Feuerlöschern vornehmen oder wenn der Kunde nicht unverzüglich angemessene Massnahmen ergreift, um eine Verschlimmerung des Defekts oder Schadens zu verhindern, oder Chubb Sicli nicht die Möglichkeit gibt, denselben innert kürzester Frist abzustellen.

Darüber hinaus kommt der Kunde nur dann in den Genuss der vorstehend festgehaltenen Garantie für die Feuerlöscher wenn:

a. die Feuerlöscher im Einklang mit dem Etikett “Gebrauchsanweisung” gehandhabt werden;

b. die Feuerlöscher und ihre Befüllung regelmässig durch Chubb Sicli überprüft werden und der erforderliche Austausch von Verbrauchsmaterialien im Einklang mit den Anweisungen des Herstellers vorgenommen wird;

c. die verkauften oder gemieteten Feuerlöscher an Orten angebracht werden, die den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen.

7. Haftung

Chubb Sicli haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens von Chubb Sicli zurückzuführen sind, was durch den Kunden ordnungsgemäss nachzuweisen ist. In jedem Fall ist die Haftung von Chubb Sicli strikt auf den durch den Kunden gemäss dem Vertrag gezahlten Betrag und auf Fälle, in denen die betreffenden Schäden unmittelbar und vorhersehbar sind, beschränkt.

Chubb Sicli haftet in keinem Fall für eventuelle immaterielle oder indirekte Schäden, die dem Kunden oder beliebigen anderen Personen entstehen, wie beispielsweise Betriebsverluste, Produktions-, Geschäfts- oder Gewinneinbussen usw.

Der Kunde muss in jedem Fall alles unternehmen, um den ihm entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten, und hat nicht das Recht, die Zahlung fälliger Rechnungsbeträge zu verzögern.

8. Vorzeitige Kündigung Des Vertrages

Chubb Sicli kann den Vertrag jederzeit ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung kündigen, unbeschadet des Anspruchs auf Schadensersatz für den entstandenen Schaden, insbesondere im Falle:

a. von grober Fahrlässigkeit seitens des Kunden

b. der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit des Kunden durch eine offizielle Stelle (Zahlungseinstellung oder Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens)

c. der Verletzung der vertraglichen Pflichten durch den Kunden trotz Aufforderung zur Erfüllung der Pflichten per Einschreiben

d. von höherer Gewalt gemäss Definition in Artikel 9, die länger als 60 Kalendertage andauert.

Chubb Sicli behält sich ausserdem das Recht vor, den Vertrag jederzeit und mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls sich herausstellt, dass der Vertrag nicht oder nicht mehr mit den für Chubb Sicli geltenden Gesetzen und Vorschriften übereinstimmt, insbesondere im Hinblick auf die Regeln des internationalen Handels, durch die der Handel mit Waren oder Dienstleistungen mit bestimmten natürlichen oder juristischen Personen oder Einrichtungen untersagt wird, die internationalen wirtschaftlichen und/oder finanziellen Sanktionen unterliegen. Es entsteht keinerlei Anspruch auf Entschädigung jeglicher Art aus diesem Grunde.

9. Höhere Gewalt

Chubb Sicli haftet nicht für eine vollständige oder teilweise Nichterfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten, wenn diese Nichterfüllung durch ein Ereignis herbeigeführt wurde, das höhere Gewalt oder ein unvorhergesehenes Ereignis darstellt. Als höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse gelten solche Ereignisse, die ausserhalb der Kontrolle von Chubb Sicli liegen und die Chubb Sicli billigerweise nicht vorhersehen musste und somit nicht vermeiden oder beheben konnte, sofern das Eintreten dieser Ereignisse die Erfüllung der Pflichten völlig unmöglich macht. Höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen, die Chubb Sicli von den vertraglichen Pflichten entbinden, gleichgestellt sind insbesondere Massnahmen oder Unterlassungen von Behörden, Feuer, Mobilisierung, Krieg, Arbeitskonflikte, Aussperrung, Streiks des gesamten oder eines Teils des Personals, Unfälle und andere schwerwiegende Betriebsstörungen, Epidemien oder Naturereignisse, terroristische Aktivitäten, Wintersperren für Lkw, Strassensperren, Unterbrechung der Energieversorgung, Versorgungsunterbrechungen, die nicht von Chubb Sicli zu vertreten sind, Abschaltung von Telekommunikationsnetzen oder spezifische Schwierigkeiten im Zusammenhang mit den Telekommunikationsnetzen. Chubb Sicli und der Kunde werden sich innert kürzester Zeit beraten, um gemeinsam die Bedingungen zur Ausführung des Vertrages während der Dauer des Falles höherer Gewalt festzulegen.

10. Eigentums- Und Immaterialgüterrechte

1. Chubb Sicli bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Preises Eigentümer des Produktes.

2. Chubb Sicli behält das Eigentum und die immateriellen Rechte an allen Zeichnungen, Projekten, Montageplänen, Offerten etc. Diese Dokumente dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Chubb Sicli weder Dritten zugänglich gemacht oder kopiert noch selbst zur Herstellung der Objekte verwendet werden.

3. Der Kunde darf in keiner Form die Markierungen, Copyright-Hinweise und Angaben zu Marke und Eigentum von Chubb Sicli verändern.

4. Das geistige Eigentum und das Recht auf spätere Nutzung bleiben bei Chubb Sicli oder den Lizenzgebern von Chubb Sicli, auch wenn der Kunde nachträglich Änderungen an den Produkten vornimmt.

5. Jede Erweiterung oder Änderung der Produkte durch den Kunden bedarf der schriftlichen Genehmigung durch Chubb Sicli.

6. Der Kunde ergreift die nötigen Massnahmen, um die Computerprogramme, Arbeitsresultate und Dokumente vor Indiskretionen, Missbrauch oder Computerviren zu schützen.

11. Schutz Der Personenbezogenen Daten

Die im Rahmen des vorliegenden Vertrages erhobenen Informationen und personenbezogenen Daten in Bezug auf den Kunden, seine Vertreter und Mitarbeitenden sind Gegenstand einer computergestützten Verarbeitung, die dazu dient, sie in die Kundendatei von Chubb Sicli zu übernehmen, und können sowohl durch Chubb Sicli als auch durch jede andere zur Firmengruppe von Chubb Sicli gehörende Gesellschaft zu kommerziellen Werbezwecken genutzt werden. Bei Verbraucherkunden dürfen die personenbezogenen Daten des Kunden nur dann zu kommerziellen Werbezwecken genutzt werden, wenn der Kunde dem ausdrücklich zugestimmt hat. Die erhobenen Daten können unter Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen an Konzerngesellschaften oder Drittfirmen, auch ausserhalb der Europäischen Union, übermittelt werden. Die betreffenden Daten werden für die Dauer des Vertrages und nach Ablauf dieses Zeitraums für die Dauer der für das Vertragsverhältnis geltenden Verjährungsfrist aufbewahrt. In Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften haben der Kunde, seine Vertreter und Mitarbeiter in Bezug auf die sie betreffenden Informationen das Recht auf Zugang, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung sowie das Recht, die Übertragbarkeit ihrer Daten zu verlangen und ihre Zustimmung zu widerrufen, das sie am Sitz von Chubb Sicli oder durch Zusendung einer E-Mail-Nachricht an [email protected] wahrnehmen können.

Der Kunde, seine Vertreter und Mitarbeiter werden darüber informiert, dass Chubb Sicli im Falle einer Verweigerung oder eines Antrags auf Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten die einwandfreie Erfüllung des Vertrages und die Verwaltung der Kundenbeziehung nicht mehr gewährleisten kann und möglicherweise nicht in der Lage ist, die Vertragsbeziehung fortzusetzen.

Im Falle einer Beschwerde können sich der Kunde, seine Vertreter und Mitarbeiter an jede für den Schutz personenbezogener Daten zuständige Behörde wenden.

Der Kunde verpflichtet sich, seine Vertreter und Mitarbeiter über ihre Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten aufzuklären.

12. Anwendbares Recht

Der Vertrag unterliegt dem materiellen Schweizer Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 („Wiener Kaufrecht“ genannt) findet keine Anwendung.

13. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Genf.

14. Weitere Bestimmungen

1.Jede Änderung, Ergänzung oder Beendigung des Vertrags kann nur schriftlich und nach Unterzeichnung durch die autorisierten Parteien erfolgen.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen oder des Vertrags unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

3. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, deren Inhalt – aus wirtschaftlicher Sicht – der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

4. Nur die französische Version dieser allgemeinen Bedingungen ist massgebend.

5. Es steht Chubb Sicli jederzeit frei, diese Bedingungen zu ändern. Für bestehende Verträge gilt die jeweils neueste.